Abbruch des alten Hauses - Platz für Neues schaffen

Gebäude altern und es kommt der Tag, an dem es nicht mehr lohnt, zu sanieren.
Wer ein Haus abbrechen will, um ein neues zu bauen, hat einiges zu bedenken.

Wichtigste Frage: Brauche ich eine Abrissgenehmigung? Die ist unter Umständen nicht erforderlich. Bei Häusern mit einem Volumen von bis zu 300 Kubikmetern kann der Abbruch ohne ordentliche Genehmigung ausgeführt werden. Ein Haus mit etwa 120 Quadratmetern Wohnfläche wäre also genehmigungsfrei. Es genügt, das Vorhaben dem zuständigen Bauamt zu melden. Schwierig wird es bei denkmalgeschützten Häusern. Hier könnte es zu einer Verweigerung der Abrissgenehmigung kommen. Es ist besser, sich vorher zu informieren, als sich eine Menge Ärger einzuhandeln.

Vorsicht beim Abbruch von Industrie- oder größeren Wohnkomplexen! Hier sollte im Vorfeld unbedingt geprüft werden, ob Altlasten im Boden schlummern oder versteckte Kellerräume den schweren Bagger versacken lassen würden. Vor dem Abriss sollte ein Blick in den Bebauungsplan geworfen werden. Sieht die Gemeinde oder Stadt für einen Neubau ganz andere Kriterien vor, wie des dem Bauherrn vorschwebt?

Bei kleineren Objekten wie Gartenlaube oder Garage geht es unter Umständen in Eigenleistung. Dennoch empfiehlt es sich, neben der Meldung beim Bauamt oder dem Kleingartenverein, die Nachbarn zu informieren und schon mal um Verständnis für Lärm- und Staubbelästigung zu werben. Vielleicht packt ja der eine oder andere sogar mit an. Es bedarf eines guten Planes und ausreichend Zeit.

Nicht jeder möchte selbst Hand anlegen. Abbrucharbeiten sind immer gefährlich, wer keine Erfahrung hat, sollte lieber ein Abbruchunternehmen beauftragen. Die Profis in Sachen Abbruch wie von der Stefan Kappelhoff GmbH Garten- und Landschaftsbau kennen die Schwierigkeiten, die Eventualitäten eines solchen Vorhabens. Da sind möglicherweise Straßen zu sperren, wofür beim Ordnungsamt eine Genehmigung erteilt werden muss. Benachbarte Grundstücke oder gar das nächste Reihenhaus, was nicht mit einstürzen sollte. Bei innerstädtischen Immobilien gelten besondere Vorschriften, hier ist der Sicherheitsaspekt der Passanten und des Straßenverkehrs unbedingt zu beachten. Schutz vor Steinschlag und Staub gehören zum Standard bei professionellen Abbruchfirmen ebenso wie die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte und Zeiten.

Das abgebrochene Material muss möglichst nach Holz und Bauschutt sortiert abtransportiert werden, das spart Kosten. Doch wohin mit den nicht gerade kleinen Containern? Um diese Fragen muss sich der Auftraggeber dann nicht mehr kümmern, er kann aus der Distanz beobachten, wie die Abrissbirne das Bauwerk Stück für Stück zerkleinert. Ebenso weiß sich der Bauherr auf der sicheren Seite, was den Versicherungsschutz betrifft. Egal ob Unfallschutz oder Verkehrsrecht - er hat das Risiko an die ausführende Firma übertragen und ist im Ernstfall nicht haftbar. Das ist kein zu unterschätzender Fakt, denn für einen Laien in Eigenregie kann eine kleine Unachtsamkeit schlimme Folgen haben, für ihn und andere.

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