Einen eigenen Pool anschaffen

Das eigene Schwimmbecken ist der größte Traum vieler Menschen. Doch welche Möglichkeiten gibt es im Bereich der Anschaffung und welche Gesetzte sind zu beachten, wenn ein Swimmingpool auf der Terrasse einer Mietwohnung oder in einer Kleingartenanlage aufgestellt werden soll?

Ein Schwimmbecken ist nicht überall erlaubt

Sie besitzen eine Parzelle in einer behaglichen und überaus beschaulichen Kleingartenanlage? Ein eigener Poll wäre hier sicher absolut traumhaft. Zunächst muss jedoch die Satzung der betreffenden Kleingartenanlage studiert werden. Kleingärten dienen der Erholung, sind jedoch nicht unbedingt als reine Freizeitanlage bekannt. Es geht vor allem um die Pflege und Anzucht von Zier- und Nutzpflanzen. Dies hat in einem genau vorgeschriebenen Umfang zu erfolgen. Genau an dieser Stelle fängt das eigentliche Problem auch schon an. Mitunter kann man nicht einfach über die gesamte Fläche frei verfügen, sondern muss diese nach den Vorstellungen der Verwaltung umfassend bewirtschaften. Eventuell ist für einen Swimmingpool dann auch gar kein Platz mehr. Einige Kleingartenvereine erlauben keine Übernachtungen und keine ausgedehnte Nutzung für Freizeitzwecke. Bevor Sie einen Pool anschaffen, sollten Sie demnach genau überlegen, ob dies wirklich erlaubt ist. Ist die Nutzung in der Freizeit nicht eingeschränkt, können Sie das Schwimmbecken bauen. Allerdings kann es auch hier noch einmal Unterscheidungen geben. Relevant ist hier vor allem, ob es sich um einen frei stehenden Pool oder um einen Swimmingpool handelt, der in die Erde gebaut wird. Letzteres könnte in Kleingartenanlagen verboten oder zumindest problematisch sein.

Der Pool auf der eigenen Terrasse oder dem Balkon

Als Mieter einer klassischen Mietwohnung können Sie nur bedingt über die Wohnräume und eine eventuell vorhandene Terrasse oder Balkon verfügen. Ein Swimmingpool ist hier aus Sicherheitsgründen oft nicht gestattet. Stellen Sie ein Schwimmbecken auf dem Balkon auf, könnte es zu einem erheblichen Wasserschaden kommen und dies wollen viele Vermieter in jedem Fall verhindern. Ein kleines Planschbecken könnte hier eine Alternative sein. Doch wo ist hier die Grenze? Dies liegt immer auch im Auge des Betrachters. Ein Schwimmbecken auf der Terrasse oder dem Balkon könnte auch zu einer Belästigung anderer Mieter führen.

Der Swimmingpool auf dem eigenen Grundstück

Als Besitzer eines eigenen Grundstücks stellt sich die ganze Sache wesentlich einfacher dar, denn hier ist man ganz besonders frei in seinen Entscheidungen und kann selbst entscheiden, ob man ein Schwimmbecken bauen möchte oder nicht. Allerdings sollte man auch die Aspekte Sicherheit und Qualität nicht aus den Augen verlieren. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass Schwimmbecken durch einen kompetenten Fachmann bauen zu lassen. Zwar entstehen hier höhere Kosten, jedoch kann sich die Investition auf lange Sicht lohnen. Gerade in den warmen Sommermonaten ist ein Swimmingpool eine schöne Angelegenheit.

Weitere Informationen finden Sie bei Gerhardt GmbH.

Teilen